Schulordnung und Dokumente

Schulordnung und Dokumente

Schulordnung


Die Musikschule Main-Kinzig e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Sie dient der musikalischen Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Schulordnung sichert den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf und ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages.


Das Schuljahr beginnt am 01. Mai und endet mit dem 30. April. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule (die halbjährige Kündigungsmodalität bleibt davon unberührt s.u.)


  • Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich, bei Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten notwendig. Es erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung.


  • Die ersten drei Monate gelten als Probezeit (beitragspflichtig). Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit möglich. Die anfallenden Gebühren werden dann nur anteilig berechnet. Nach Ablauf der Probezeit  ist eine Kündigung, bzw. ein Lehrerwechsel nur zum Schuljahresende (30. April) oder zum Halbjahr (31. Oktober) möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss bis zum 1. März (Schuljahresende) oder bis zum 1. September (Halbjahr) bei der Musikschule eingegangen sein. Es erfolgt eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Ausnahmen sind in Einzelfällen nach ausführlicher Klärung des Sachverhaltes mit Zustimmung der Schulleitung möglich.


  • Es ist gelegentlich notwendig, durch zwingende pädagogische oder organisatorische Gegebenheiten, die Zusammensetzung der Unterrichtsgruppen zu verändern, was eine Anpassung des Unterrichtstarifes nach sich ziehen kann. Dies ist z.B. der Fall wenn persönliche Spannungen in der Gruppe entstehen oder die Schüler einen unterschiedlichen Entwicklungsstand erreichen.


  • Das Schulgeld versteht sich als Jahresbeitrag und ist als Jahreshaushaltsposten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und –Einsparung für Teilnehmer und Musikschule in zwölf monatliche Raten unterteilt. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus per Lastschrifteneinzug zu zahlen und fallen daher auch während der Ferien an.


  • Sollten mehr als drei Stunden (Unterrichtseinheiten) pro Schuljahr (01.05. bis 30.04.) aus Gründen ausfallen, die die Schule zu verantworten hat (Fortbildung, Veranstaltung, Krankheit der Lehrkraft), wird der Unterrichtsbeitrag ab der vierten Fehlstunde (auf Antrag) zurückerstattet bzw. verrechnet.


  • Der Unterricht findet regelmäßig statt. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig mitzuteilen und entbinden nicht von der Zahlung des Unterrichtsbeitrages.


  • Aus Gründen der optimalen pädagogischen Betreuung sind Meldungen zu Wettbewerben, Vorspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen mit der zuständigen Lehrkraft abzustimmen.


  • Im Falle inhaltlicher oder persönlicher Differenzen ist zunächst die betreuende Fachkraft anzusprechen. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften ist empfehlenswert.


  • Änderung der Adresse/Bankverbindung/mail-Adresse sind umgehend der Geschäftsstelle bekannt zu geben.


  • Alle formellen Inhalte, verwaltungstechnischen oder organisatorischen Belange (Anmeldungen, Kündigungen, Gebührenermäßigungen etc.) sind mit der Geschäftsstelle der Schule abzuklären. Andere Absprachen haben keine Gültigkeit.             



Dokumente:

Die Schulordnung als PDF herunterladen Anmeldeformular hier ausfüllen und/oder ausdrucken Anmeldeformular herunterladen Gebührenordnung
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